Verbot von Osterfeuern im Göttinger Stadtgebiet
Pandemiebedingt dürfen auch in diesem Jahr keine Osterfeuer im Göttinger Stadtgebiet stattfinden, dies teilte die Stadtverwaltung mit. Auch die Abladung von Grünschnitt an den Osterfeuerplätzen bleibt damit untersagt, bei Verstößen müsse mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro gerechnet werden. Um Pflanzenabfälle loszuwerden, empfiehlt die Stadt die Nutzung der Biotonne eines Laubsackes. Die Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt innerhalb des Stadtgebietes soll im April stattfinden.