Verwaltungsgericht bestätigt Ausweisung eines 18-Jährigen
Die Ausweisweisungsentscheidung der Stadt Göttingen gegen einen 18-jährigen serbischen oder kosovarischen Staatsangehörigen ist rechtens. Das hat nun die 1. Kammer des Göttinger Verwaltungsgerichts bestätigt. Der in Deutschland geborene Mann verbüßt gerade u.a. wegen Vergewaltigung und Raub eine Jugendhaftstrafe von vier Jahren. Die Stadt Göttingen hatte im April 2018 mit der Begründung, dass der weitere Aufenthalt des Mannes in der Bundesrepublik die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährde, dessen Ausweisung verfügt. Der 18-Jährige ist Vater eines minderjährigen Kindes. Da er jedoch keine Fürsorge für das Kind ausübe, könne kein schwerwiegendes Bleibeinteresse angenommen werden. Gegen den Ausweisungsbescheid hatte der Antragsteller Klage erhoben und um einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht. Lediglich die Anordnung der Abschiebung aus der Haft hielt die Kammer für rechtswidrig, nachdem im Laufe des Verfahrens ein konkreter Abschiebezielstaat nicht mehr verfügt worden war. Der Kosovo hatte die Übernahme des Antragstellers während des gerichtlichen Verfahrens verweigert.